Planfeststellungsverfahren
Vattenfall entschied sich somit dann auch einige Monate später, die Entscheidung nicht anzufechten, sondern nunmehr ein “ordentliches Planfeststellungsverfahren” einzuleiten. Dies beinhaltet sowohl Transparenz der Planung, als auch Bürgerbeteiligung inkl. der Möglichkeit Einwendungen gegen die Trassenplanung einzureichen.
Von diesem Recht haben dann auch 4.600 HamburgerInnnen Gebrauch gemacht. U.a. auch die Hamburger Traditionswerft Blohm & Voss, die durch die geplante Untertunnelung ihres Docks ihr “wichtigstes Betriebsmittel gefährdet sah”. Daraufhin plante Vattenfall um und verlegte die Trassenführung so, dass statt des Docks nun das südliche Einstiegsgebäude des historischen Elbtunnels in der möglichen sog. “Setzungsmulde” lag. Die teilweise sehr klapprigen Altbauten von St.Pauli-Süd sollten hingegen weiterhin untertunnelt werden.
Das alles floß dann in den 3-tägigen sog. Erörterungstermin ein, den ein Planfeststellungsverfahren vorsieht. Dort wurde ebenfalls deutlich, dass Vattenfall Alternativen zur Trassenführung nur proforma geprüft hat, um sie dann verwerfen zu können. Eine deutlich schonendere Variante durch den Hamburger Villenstadtteil Othmarschen wurde beispielsweise verworfen. Den eigentlichen Grund konnte Vattenfall aber nicht offen zugeben: Die dann unausweichliche Auseinandersetzung mit einer ganzen Armada von Rechtsanwälten, die die Interessen der betroffenen Grundstücksnachbarn dort dann vermutlich bissig vertreten hätte.
Während sich die BehördenvertreterInnen redlich um Moderation bemühten und auch Anwälte, sowie betroffene AnwohnerInnen und die Umweltverbände den Termin intensiv inhaltlich gestalteten wußten die VertreterInnen von Vattenfall vermutlich schon längst: In Geheimverhandlungen zwischen Senat und Vattenfall ist ausgehandelt worden, daß die Moorburgtrasse von der Agenda gestrichen wird, stattdessen ein GuD gebaut werden soll, welches dann das bisherige alte Kohleheizkraftwerk in Wedel ersetzt.
Der Hintergrund dieses sog. Netzdeals ist dabei: Übernahme von 25,1% der Energienetze durch die Stadt, womit der SPD – Senat den Volksentscheid “Unser Hamburg – Unser Netz” aushebeln will. Mehr dazu hier.
Trotz der gegenteiligen politischen Entscheidung läuft dieses Planfeststellungsverfahren aber immer noch weiter. Vattenfall will sich damit vermutlich ein politisches Faustpfand erhalten.
Rein formal ist es dabei aber eigentlich so, dass eine notwendige Vorraussetzung für ein Planfeststellungsverfahren das “vehemente Interesse des Antragsstellers” ist. Nun hat Vattenfall aber zwischenzeitlich mehrfach öffentlich erklärt, dass sie selber die Trassenpläne nicht weiter verfolgen. Eine von unserer Anwältin deswegen gestellten Anfrage auf Aufhebung des Verfahrens an die BSU blieb bisher unbeantwortet.