Das Grundrecht auf Nahrung

Das Grundrecht auf Nahrung

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung , Bekleidung und Unterbringung , sowie eine steige Verbesserung der Lebensbedingungen … In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln  und im Wege internationaler Zusammenarbeit die Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen …“

Diese Worte entstammen keiner politischen Utopie, sondern dem Artikel elf des „Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, kurz Sozialpakt. Diese Vereinbarung basiert genau wie der Zivilpakt auf der Internationalen Erklärung der Menschenrechte und wurde von rund 140 Regierungen unterzeichnet und in den Rang gültiger Gesetze erhoben.

Deutschland und Kolumbien zum Beispiel sind bereits seit 1976 dabei. Doch auch im Jahr 2012 muss rund ein Siebtel der Weltbevölkerung hungern. Kriege gelten als Ursache, genau wie ungerechte Landverteilung, Spekulation mit Land und Vertreibung der ursprünglichen NutzerInnen, die den Zugang zu ihrem Land und anderen Ressourcen verlieren. Stattdessen wird dort für den Export produziert (Soja, Palmöl, Biotreibstoffe, Shrimps …) oder Rohstoffe werden in gewaltigen Bergbauprojekten ausgebeutet. Hinzu kommen klimabedingte Katastrophen und Ernteausfälle.

Hielten sich die Staaten an die von ihnen ratifizierten Verträge, dürfte der Río Ranchería im Norden Kolumbiens bestimmt nicht verlegt werden, nur um unter seinem Bett Kohle abzubauen – mit der Folge, dass die dort ansässigen Menschen, die die Kohle weder brauchen noch daran verdienen und zusehen müssen wie ihre Felder in der Halbwüstenlandschaft verdorren.

Leider ist der UNO-Menschenrechtsrat nur mit geringen Möglichkeiten ausgestattet Verstöße zu ahnden, um so weniger darf die Zivilgesellschaft dulden, dass das Recht auf Nahrung weltweit mit Füßen getreten wird.

Menschenrechte gelten für alle und enden nicht an Landesgrenzen.  Auch die deutsche Regierung steht in der Pflicht, denn mit der Ratifizierung des Sozialpaktes hat sie diese Rechte auch in ihren Außenbeziehungen zu respektieren – und der geplante Import von ca. 15.000 t Steinkohle am Tag ist eine im wahrsten Sinne des Wortes gewichtige Außenbeziehung – eine bisher weitgehend ignorierte Verantwortung.

Ein Grund mehr deutlich gegen die Politik des Hungers zu protestieren, mit der Gewissheit nicht ausschließlich moralisch, sondern auch im Sinne des Gesetzes im Recht zu sein.

Mehr über das Recht auf Nahrung unter www.fian.de  und ganz ausführlich: www.nmrz.de/wp-content/uploads/2009/10/wsk0031.pdf

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